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GEW-Sportkommssion
Brandenburg
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Für E&W plus 28.05.2001
Zur Organisation des Lehrereinsatzes im Sportunterricht der Grundschulen
Die Lebensbedingungen der Kinder im Grundschulalter haben sich in den zurückliegenden Jahren drastisch verändert. Man kann davon ausgehen, dass sich zunehmend eine gewisse Bewegungsarmut entwickelt. Stand für viele Jungen und Mädchen noch vor Jahren die körperliche Betätigung als Freizeitbeschäftigung im Vordergrund, ist jetzt zu beobachten, dass das Interessenspektrum zugenommen hat. Die Verlockung von Computerspielen, das vielfältige Angebot an Fernsehsendungen u.a. mögen dies beeinflusst haben.
Um so wichtiger erscheint die Aufgabe, das Bewegungsempfinden und die motorische Entwicklung der Kinder zu fördern. Es ist anzustreben, dass die Kinder möglichst wenig Misserfolge im Bereich von Bewegung, Spiel und Sport erfahren, da ansonsten damit zu rechnen ist, dass sich ein Rückzug von Bewegungsaktivitäten verstärken kann. Dies hätte fatale Auswirkungen auf ihre weitere Lebensgestaltung in Bezug auf die körperliche Betätigung.In diesem Zusammenhang ist der Schulsport einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ggf. ist er zu intensivieren und die Beanspruchung vielseitiger auszurichten. Für einen solchen Prozess erscheint es wichtig, dass der Sportunterricht durch hochqualifizierte Fachkräfte, die sich ständig fortbilden, abgesichert wird und an der 3. Sportstunde in der Woche keine Abstriche zugelassen werden.
Der Sportunterricht sollte i.d.R. in allen Schulstufen durch Lehrkräfte mit einer im Studium erworbenen Lehrbefähigung für Sport erteilt werden.
In Ausnahmefällen ist es an den Grundschulen möglich, Lehrkräfte ohne Sportausbildung aber mit einer nachgewiesenen Fortbildung im 40-Stundenprogramm aus dem Jahr 1997 im Sportunterricht einzusetzen. Ein solcher Einsatz kann aber nur eine Notlösung darstellen, da der Umfang der Fortbildung zu gering war:
8 Stunden: Das pädagogische Profil der Grundschule
6 Stunden: Bewegungserziehung und ästhetische Erfahrungen
20 Stunden: Von elementaren Grundformen der Bewegung zum Sportartenlernen
6 Stunden: Die Initiative „Gesundheitserziehung in der Schule durch Sport“
Anhand des Fortbildungsumfanges und der Fortbildungsinhalte ist ersichtlich, dass durch die Teilnahme keine auf das Lehrerbildungsrecht gestützte Lehrbefähigung für das Fach Sport der Grundschule mit den 40 Fortbildungsstunden erworben wurde.Gedacht war diese Fortbildung vor allem für Lehrkräfte der unteren Klassen, die bereits längere Zeit fachfremd im Sportunterricht eingesetzt waren, keine Lehrbefähigung für Sport besitzen, aber den Sportunterricht, damit dieser nicht ausfällt, absichern. Es sollte ein Grundwissen, aufbauend auf dem bereits selbständig erworbenen, vermittelt werden.
Eine Lehrbefähigung kann nur durch ein fachbezogenes Studium erlangt werden. Um den teilweise aufgetretenen bzw. absehbaren Mangel an Fachlehrern in verschiedenen Fächern zu begegnen, wurden durch das MBJS in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam, vielfältige Weiterbildungsangebote (Studienmöglichkeiten) ins Leben gerufen. Viele Lehrerinnen und Lehrer studierten/studieren daher z.B. im Sonderprogramm Weiterbildung.Grundsätzlich kann man zum Einsatz von Lehrkräften feststellen, dass die Fachaufsicht der Schulrat trägt. Ggf. überträgt er diese Aufgabe dem Schulleiter.
Es ist dadurch möglich, dass Lehrkräfte fachgerecht als auch fachfremd im Unterricht eingesetzt werden können.
Bei dem Einsatz zum Unterricht hat allerdings der fachgerechte Einsatz, auch aus pädagogischen Gründen Vorrang. Fachlehrer sollen, wenn möglich, in allen Fächern und Klassenstufen den Unterricht absichern. Der Dienstherr (Schulrat/ggf. Schulleiter) kann bei dem Einsatz davon abweichen, wenn Fachlehrer nicht zur Verfügung stehen. Er muss dann davon überzeugt sein, dass dennoch der Unterricht ordnungsgemäß verläuft. Im Sportunterricht kommen dabei auch den Gesundheits- und Sicherheitsfragen der Schüler eine große Bedeutung zu (z.B. Auswahl und Dosierung der physischen Belastung, richtig durchgeführte Hilfeleistungen usw.).
Zusammenfassend kann man sagen, dass bei einem fachfremden Einsatz einer Lehrkraft der Schulrat/Schulleiter in besonderer Weise die fachliche Verantwortung trägt.Im Interesse eines guten und sicheren Sportunterrichts für die Schülerinnen und Schüler, da dieser auch einen besonderen Stellenwert im Fächerkanon einnimmt, sollten die Schulleiter und Lehrerräte der Grundschulen bei der Planung des Unterrichtseinsatzes zum kommenden Schuljahr darauf achten, dass möglichst immer ein fachgerechter Einsatz mit ausgebildeten Sportlehren erfolgt.
Dr. Gerhard Jeschull